Impressum

Unsere AGB

Unser Kleingedrucktes…

1. Geltungsbereich
1.1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
1.2. Alle von der Werbeagentur Christian Seidl erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. In einem Angebot zusammengestellte Leistungen oder Waren werden nur dann als zusammengehörig angesehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
1.3. Die Werbeagentur Christian Seidl ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten der Werbeagentur Christian Seidl. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach deren Veröffentlichung, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die Werbeagentur Christian Seidl berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollten.
1.4. Maßgeblich für den Leistungsumfang eines Vertrags ist die Auftragsbestätigung bzw. Annahmeerklärung. Beanstandungen dieser Erklärungen sind unverzüglich vor Ausführung des Auftrags, spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang, schriftlich mitzuteilen.
1.5. Soweit die Werbeagentur Christian Seidl kostenlose Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigungen eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

2. Vertragsgrundlagen
2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gelten die einzelvertraglichen Abmachungen.
2.2. Sofern die Werbeagentur Christian Seidl ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden für sein momentan bestehendes EDV-System, Angaben über beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegen-stand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens der Werbeagentur Christian Seidl wirksam.
2.3. Soweit die Werbeagentur Christian Seidl im Rahmen von Aufträgen auf Zuarbeiten des Kunden angewiesen ist, ist dieser verpflichtet, diese innerhalb angemessener Fristen zu erbringen. Nach Verstreichen dieser von der Werbeagentur Christian Seidl gesetzten Fristen und einer Nachfrist von maximal 2 Wochen, ist die Werbeagentur Christian Seidl berechtigt, den Auftrag an diesem Punkt abzubrechen und abzurechnen. Nachforderungen oder Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
2.4. Die Werbeagentur Christian Seidl ist berechtigt, die ihr übertragenen Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

3. Daten
3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt oder der betreffende Vertragspartner der Bekanntgabe vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch sinngemäß für Angebote, Kostenvoranschläge, Konzeptionen, Zeichnungen, Prospekte und weitere Unterlagen, die dem Kunden im Zuge einer Vertragsanbahnung überlassen werden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
3.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Werbeagentur Christian Seidl oder verbundene Unternehmen personenbezogene Daten in dem Umfang speichert und verarbeitet, als dies im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
3.3. Die Werbeagentur Christian Seidl ist nicht verpflichtet, gelieferte oder erstellte Kundendateien endlos abzuspeichern. Besonders bei späteren Nachbestellungen muss der Kunde für entsprechende Datensicherung sorgen.
3.4. Während der Verwahrdauer der ihr überlassenen Daten hat die
Werbeagentur Christian Seidl, nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
3.5. Die Werbeagentur Christian Seidl ist berechtigt, als Referenz zu Werbungszwecken Beispiele von für den Kunden ausgeführten Leistungen aufzuführen, und zwar sowohl in eigenen Werbebroschüren wie im Internet. Der Name des Kunden darf genannt werden. Eine zusätzliche Honorierung erfolgt nicht.
3.6. Die vom Kunden oder einem von ihm eingeschalteten Dritten zur Erstellung des Vertragserzeugnisses übergebenen oder übermittelten Daten unterliegen keiner Prüfpflicht der Werbeagentur Christian Seidl. Eine Haftung der Werbeagentur Christian Seidl für Fehler des Endproduktes, die auf fehlerhaft gelieferte oder übertragene Daten zurückzuführen sind, besteht nicht.
3.7. Bei erkannten Fehlern der übergebenen oder übertragenen Datenträger bzw. Daten führt die Werbeagentur Christian Seidl den Auftrag erst dann weiter aus, wenn ihr durch den Kunden die Freigabe
erteilt worden ist oder fehlerfreie Datenträger bzw. Daten übermittelt
wurden. Soweit die Werbeagentur Christian Seidl die Fehler auf Wunsch
des Auftraggebers selbst behebt, kann sie hierfür eine zusätzliche,
angemessene Vergütung verlangen.
3.8. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Kunden gründlich auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Werbeagentur Christian Seidl druckfrei erklärt und unterschrieben zurückzugeben. Die Werbeagentur Christian Seidl haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Fernmündliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderungen nach erteilter Druckfreigabe gehen alle Spesen einschließlich der Kosten eines Maschinenstillstandes zu Lasten des Kunden.

4. Urheberrecht und Nutzungsrecht
4.1. Die Werbeagentur Christian Seidl geht bei allen erteilten Aufträgen davon aus, dass der Kunde alle nötigen Urheberrechte, Baugenehmigungen oder sonstige Einverständniserklärungen besitzt, um den Auftrag auszulösen. Dementsprechend kann die Werbeagentur Christian Seidl keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernehmen, welche durch die Verletzung dieser Bestimmung durch den Kunden entstehen können. Der Kunde hat die Werbeagentur Christian Seidl von allen Ansprüchen Dritter wegen entsprechender Rechtsverletzungen freizustellen.
4.2. Für rechtliche sowie inhaltliche Richtigkeit der Werbeinhalte und -aussagen ist der Kunde selbst verantwortlich. Wettbewerbsrechtliche Vorschriften, die guten Sitten und die Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) sind zu beachten.
4.3. Die vom Kunden zur Erstellung des Vertragserzeugnisses
hergestellten Zwischenerzeugnisse, insbesondere Daten,
Druckplatten etc. sind Eigentum der Werbeagentur Christian Seidl. Ein Herausgabeanspruch des Kunden besteht auch dann nicht, wenn
sie gesondert berechnet werden.
4.4. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.5. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die eine Vergütung nach unserer Preistabelle auf Stundenabrechnungsbasis als vereinbart. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4.6. Wir übertragen dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Soweit der Kunde nach erteilter Zustimmung die Nutzungsrechte an Dritte weitergeben sollte, hat er sicherzustellen, dass der Dritte die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Pflichten in gleicher Weise erfüllt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
4.7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Alle von der Werbeagentur Christian Seidl an den Kunden gelieferten Waren oder Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung Eigentum von der Werbeagentur Christian Seidl.
5.2. Der Kunde darf die unter dem Vorbehalt des Absatz (1) stehenden Gegenstände weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände der Werbeagentur Christian Seidl unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er ist weiterhin verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum von der Werbeagentur Christian Seidl hinzuweisen.
5.3. Der Kunde hat die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verwahren und auf eigene Kosten gegen die Risiken Raub, Diebstahl, Feuerschaden, Wasserschaden und Vandalismus zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine künftigen Ansprüche aus den Versicherungsverträgen im Hinblick auf die gelieferten Gegenstände bereits jetzt an die Werbeagentur Christian Seidl ab.
5.4. Der Kunde hat die Kosten aller Maßnahmen, die zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums von der Werbeagentur Christian Seidl dienen, zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Maßnahme fehlschlägt, objektiv aber geboten scheint.
5.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle seines Zahlungsverzugs, ist die Werbeagentur Christian Seidl berechtigt, mit Vorankündigung nach angemessener Fristsetzung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzuverlangen. Der Kunde hat die betreffenden Gegenstände sofort herauszugeben. Dieser ist auch berechtigt, bei fruchtloser Mahnung nach Ankündigung z.B. eine montierte Werbeanlage wieder zu demontieren. Die in diesem Fall entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Ein Rücktritt vom zugrundeliegenden Vertrag durch die Werbeagentur Christian Seidl liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn die Werbeagentur Christian Seidl den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt hat.

6. Sonderregelungen für Beratungs-, Organisations- und Programmierleistungen
6.1. Unbeschadet eventueller Spezialregelungen in Lizenz-, Projekt-, Rahmen- oder ähnlichen Verträgen ist der Kunde bei der Durchführung von Beratungs-, Organisations- und Programmierungsarbeiten durch die Werbeagentur Christian Seidl verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Übergabe von Programmen, Auswertungen, Konzeptionen oder sonstiger Arbeiten unter Beifügung der für die Wiederholung oder Berichtigung notwendigen Unterlagen schriftlich mitzuteilen. Versteckte Fehler sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
6.2. Bei von der Werbeagentur Christian Seidl entwickelter Individual-Software hat der Kunde unverzüglich nach der Betriebsbereitschaftsanzeige durch die Werbeagentur Christian Seidl die Abnahmeprüfung durchzuführen. Gegenstand dieser Prüfung ist die Leistung, wie sie von den Parteien festgelegt worden ist. Teilt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen der Werbeagentur Christian Seidl das Fehlen eines vereinbarten Leistungsmerkmals mit, so gilt das Programm auch ohne Unterzeichnung als abgenommen. Mit der Abnahme verfallen alle Gewährleistungsansprüche gegenüber der Werbeagentur Christian Seidl.
6.3. Keine Gewähr übernimmt die Werbeagentur Christian Seidl dafür, dass die überlassene Individual-Software spezielle Erfordernisse des Kunden oder die Tauglichkeit zu einem speziellen Zweck erfüllt.
6.4. Der Kunde ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz der Programme, insbesondere für die Sicherung der mit den betreffenden Programmen be- und verarbeiteten Daten.

7. Haftungsbeschränkung
7.1. Fehlt eine von der Werbeagentur Christian Seidl zugesicherte Eigenschaft und beruht dies auf einem von der Werbeagentur Christian Seidl zu vertretenden Umstand, so haftet diese für einem dem Kunden hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Weitere Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die Werbeagentur Christian Seidl, etwa aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder Delikt sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Entsprechende Schadensersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch zu Gunsten der Mitarbeiter der Werbeagentur Christian Seidl.
7.4. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. Die Werbeagentur Christian Seidl ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.

8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1. Die von der Werbeagentur Christian Seidl angegebenen Preise sind Nettopreise in EURO, zu denen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzukommt. Kosten für Sonderverpackungen und Transport kommen hinzu und sind, wenn nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.
8.2. Die Zahlung des Rechnungsbeitrages hat, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb 7 Tagen abzüglich 2 % oder 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.
8.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden gegenüber der Werbeagentur Christian Seidl nicht zu.
8.4. Die Werbeagentur Christian Seidl ist berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die ihr gegenüber dem Kunden zustehen, und gegenüber sämtlichen Forderungen, die der Kunde gegen die Werbeagentur Christian Seidl hat.
8.5. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich einer Rechnung in Zahlungsverzug, ist die Werbeagentur Christian Seidl berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz (DÜG) veröffentlichten Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Verzugszinsen können höher angesetzt werden, wenn Werbeagentur Christian Seidl eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.
8.6. Wird ein Scheck oder ein Wechsel des Kunden nicht eingelöst, so ist die Werbeagentur Christian Seidl berechtigt, sämtliche den Kunden betreffenden Rechnungen sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn weitere Schecks oder Wechsel des Kunden von der Werbeagentur Christian Seidl hereingenommen worden sind. In diesem Fall kann die Werbeagentur Christian Seidl für alle weiteren dem Kunden gegenüber geschuldeten Leistungen Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten verlangen. Werden diese vom Kunden nicht unverzüglich erbracht, kann die Werbeagentur Christian Seidl nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von allen betroffenen Verträgen zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8.7. Bei Nutzung von Internetdiensten von der Werbeagentur Christian Seidl gilt zusätzlich: Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Werbeagentur Christian Seidl berechtigt, die entsprechenden Dienste und Leistungen zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teil der Entgelte in Verzug, so kann die Werbeagentur Christian Seidl das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
8.8. Bei außergewöhnlichen Leistungen oder erhöhtem Materialaufwand ist die Werbeagentur Christian Seidl berechtigt, eine Anzahlung, Vorkasse oder Zahlung bei Lieferung zu verlangen.

9. Lieferung
9.1. Die Werbeagentur Christian Seidl ist stetig bemüht, alle ihr erteilten Aufträge pünktlich und in zugesagter Qualität zu erfüllen.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Werbeagentur Christian Seidl schriftlich bestätigt wurden. Bei Versandware geht das Versandrisiko ab Übergabe an den Lieferdienst auf den Kunden über. Beschädigte Verpackungen sind sofort beim jeweiligen Lieferdienst anzuzeigen.
9.2. Die Werbeagentur Christian Seidl ist zu Teillieferungen berechtigt.
9.3. Betriebsstörungen oder höhere Gewalt berechtigen nicht zur Auftragskündigung oder Stornierung. Sie berechtigen die Werbeagentur Christian Seidl jedoch, die Leistung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
9.4. Ist die Werbeagentur Christian Seidl im Verzug muss der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Das gilt auch für bestätigte Terminlieferungen.
9.5. Maß- oder Farbabweichungen bis 3 % und Auflagentoleranzen bis 10 % sind produktionstechnisch bedingt und bilden keinen Reklamationsgrund. Das gilt besonders, wenn dem Kunden z. B. keine Farbmuster (Proofs) oder Vorlagen, Zeichnungen o.ä. bereitgestellt wurden. Farb- und Materialabweichungen bei Nachbestellungen gleicher oder schon gefertigter Artikel sind möglich und bilden daher keinen Reklamationsgrund.
9.6. Warenrücksendungen sind nur mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung der Werbeagentur Christian Seidl zulässig. Im Falle der vereinbarten Warenrücknahme wird grundsätzlich eine Kostenpauschale erhoben. Warenrücksendungen, die „unfrei“ bei der Werbeagentur Christian Seidl eintreffen, werden nicht angenommen.
9.7. In keinem Fall kann der Werbeagentur Christian Seidl für Schäden oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, wenn sie die nicht selbst ausgeführt hat. Reklamationen nach erfolgter Eigenmontage des Kunden sind nicht möglich. Folgekosten durch erneute Demontage/Montage gehen in diesem Fall zu Lasten des Kunden.
9.8. Bei Feststellung eines Fehlers im oder am Produkt kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Eine Teil- oder Gesamtneulieferung liegt im Ermessen der Werbeagentur Christian Seidl.

10. Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages
10.1. Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Werbeagentur Christian Seidl unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises bzw. der vereinbarten Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt eine Vergütung nach unserer Preistabelle auf Stundenabrechnungsbasis als vereinbart. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
10.2. Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 90 Tagen zum Jahresende kündbar.
10.3. Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens 3 Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
10.4. Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.5. Die Werbeagentur Christian Seidl kann dem Kunden die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelung dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatliche Leistungspauschalen oder einen erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist.
10.6. Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Werbeagentur Christian Seidl.
11.2. Gerichtsstand ist Bonn.
11.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
12.1. Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
12.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

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